Allgemeine Zahlungsbedingungen
Strenge Rechnung, gute Freunde
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Lead Generation | Marketing Automation | Sales Automation
1.1 Die Allgemeinen Zahlungsbedingungen (im Folgenden kurz AZB genannt) der Agentur brandREACH KG mit Sitz in der Porzellangasse 37/18 in 1090 Wien (im Folgenden Agentur .brandREACH genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten der Agentur .brandREACH und ihres Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. Die Agentur .brandREACH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden AZB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur .brandREACH und ihres Auftraggebers, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur .brandREACH schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, von der Agentur .brandREACH nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die Agentur .brandREACH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers durch die Agentur .brandREACH bedarf es nicht.
1.3 Änderungen der vorliegenden AZB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber den geänderten AZB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Es gilt als vereinbart, dass bei Änderungen der AZB die Verständigung des Auftraggebers per E-Mail an die jeweils bei der Agentur .brandREACH bekannt gegebene E-Mail-Adresse ausreichend ist.
2.1 Sofern keine gegensätzliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur .brandREACH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur .brandREACH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Verlangen eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtbetrages lt. Kostenvoranschlag, Angebot oder Vertrag zu leisten. Die Agentur .brandREACH ist berechtigt, Aufträge nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen oder über sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist es der Agentur .brandREACH gestattet, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen bzw. Zwischenabrechnungen zu erstellen.
2.2 Das Entgelt versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur .brandREACH für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung / Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Entgelt in der marktüblichen Höhe, zumindest aber in der Höhe von 100 Prozent der Auftragssumme.
2.3 Alle Leistungen der Agentur .brandREACH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle zusätzlich erbrachten Leistungen werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der Agentur .brandREACH nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Alle der Agentur .brandREACH erwachsenden Barauszahlungen und / oder Reisespesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
2.4 Für alle Leistungen der Agentur .brandREACH, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur .brandREACH ein angemessenes Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des §1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an diesen Leistungen keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur .brandREACH zurückzustellen.
2.5 Unsere Buchhaltung erfolgt digital und schont die Umwelt. Rechnungen werden ausschließlich mit elektronischer Post versandt und es folgt keine Postkopie (§ 11 UStG).
3.1 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum und ist ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur .brandREACH gelieferte Ware bzw. Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur .brandREACH.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten Verzugszinsen in der Höhe von 15 % p. a. als vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs, der Agentur .brandREACH alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Mahnspesen, Inkassospesen oder sonstige für eine entsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
3.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur .brandREACH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge, Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Des Weiteren ist die Agentur .brandREACH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Entgelts zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Insbesondere ist die Agentur .brandREACH auch berechtigt, laufende Leistungen einzustellen bzw. vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des Entgelts auszusetzen und / oder den Auftrag oder Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zusteht. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bereits von der Agentur .brandREACH erbrachten Leistungen und die entstandenen Kosten zu vergüten. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur .brandREACH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
3.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur .brandREACH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur .brandREACH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgelegt.
3.5 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung Rechnungen der Agentur .brandREACH ausschließlich mit elektronischer Post zu erhalten.
3.6 Die Spesen des Geldverkehrs bei Auslandsüberweisungen (außerhalb der EU) sind von der AuftraggeberIn zu tragen.
4.1 Laufende Betreuung und Supportdienstleistungen der Agentur .brandREACH per Telefon, elektronischer Post, Fernwartung oder Vorort sind kostenpflichtig und werden im Zuge eines Servicevertrages monatlich in Rechnung gestellt.
4.2 Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Die Erfassung der erbrachten Leistungen erfolgt in begonnenen 1⁄2 Stunden. Alle Leistungen, die während der Geschäftszeit erbracht werden, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der Agentur .brandREACH verrechnet. Als Geschäftszeit gilt Montag bis Freitag (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage) zwischen 9.00 und 18.00 Uhr. Auf ausdrücklichen Wunsch kann .brandREACH auch außerhalb der Geschäftszeit tätig werden. Hierbei gelten folgende Aufschläge:
Eine Detailauflistung der Leistungen ist für jede Servicerechnung auf Anfrage erhältlich.
5.1 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AZB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AZB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AZB eine Regelungslücke enthalten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Aufträge und Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
5.2 Soweit in diesen AZB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.